Koordera

ERFOLGSORIENTIERTES VERGÜTUNGSMODELL

Vergütung nur bei realisiertem wirtschaftlichem Erfolg.

Koordera erhebt keine Aufnahmegebühr, keine Listinggebühr und keine Vorabvergütung für die erste Strukturierung und Abnehmerprüfung. Eine Vergütung entsteht nur, wenn durch den vereinbarten Koordera-Fall ein zusätzlicher kommerzieller Absatzweg tatsächlich realisiert wird.

Was als Erfolg gilt

Der konkrete Erfolgstatbestand wird vor Beginn schriftlich festgelegt. In der Regel setzt eine Vergütung voraus, dass der über Koordera neu angebahnte Absatzweg zu einer vom Abnehmer angenommenen und bezahlten kommerziellen Lieferung führt.

Wie die Vergütung vereinbart werden kann

Abhängig von Materialstrom, Ausgangsbasis und Transaktionsstruktur kann die Erfolgsvergütung vereinbart werden als:

01

festgelegter Betrag je tatsächlich abgenommener und bezahlter Tonne

02

vereinbarter Anteil am Netto-Materialwert der realisierten Lieferung

03

vereinbarter Anteil an der nachweisbaren Nettoverbesserung gegenüber der dokumentierten Ausgangsbasis

Das passende Modell, die Berechnungsgrundlage und die Laufzeit werden für jeden Fall vorab schriftlich vereinbart. Koordera veröffentlicht keine pauschale Prozentzahl, solange diese nicht für den konkreten Materialstrom und die Aufgabenverteilung belastbar festgelegt werden kann.

Bestehende Wege bleiben geschützt

Bereits bestehende Absatzbeziehungen und bekannte Kontakte werden vor Beginn des Falls offengelegt und abgegrenzt. Eine Erfolgsvergütung wird nur für den im Vertrag definierten, Koordera zurechenbaren zusätzlichen Absatzweg erhoben.

Externe Kosten

Kosten für externe Laboranalysen, Probenversand, Logistik, Lagerung oder technische Dienstleistungen sind keine Koordera-Vergütung. Solche Leistungen werden ausschließlich nach vorheriger Freigabe beauftragt und transparent getrennt ausgewiesen.

Keine Erfolgs- oder Abnahmegarantie

Koordera garantiert weder eine Abnahme noch einen bestimmten Preis oder eine technische, rechtliche oder standortbezogene Freigabe. Die Erfolgsvergütung stellt sicher, dass eine Koordera-Vergütung erst nach dem vertraglich vereinbarten kommerziellen Ergebnis entsteht.

Zuerst den Problemstrom prüfen. Konditionen erst bei einem plausiblen Absatzpfad festlegen.